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Satz
BGB 591b. 1 Die Ersatzansprüche des Verpächters wegen Veränderung oder Verschlechterung der verpachteten Sache sowie die Ansprüche des Pächters auf Ersatz von Verwendungen oder auf Gestattung der Wegnahme einer Einrichtung verjähren in sechs Monaten .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 591b. 1
Die
Ersatzansprüche
des
Verpächters
wegen
Veränderung
oder
Verschlechterung
der
verpachteten
Sache
sowie
die
Ansprüche
des
Pächters
auf
Ersatz
von
Verwendungen
oder
auf
Gestattung
der
Wegnahme
einer
Einrichtung
verjähren
in
sechs
Monaten
.
Englisch
BGB 591b. 1 The compensation claims of the usufructuary lessor for change to or deterioration of the leased thing as well as the claims of the lessee for reimbursement of outlays or for permission to remove an installation are subject to a six-month limitation period .