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Satz
BGB 591a Der Pächter ist berechtigt , eine Einrichtung , mit der er die Sache versehen hat , wegzunehmen . Der Verpächter kann die Ausübung des Wegnahmerechts durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung abwenden , es sei denn , dass der Pächter ein berechtigtes Interesse an der Wegnahme hat . Eine Vereinbarung , durch die das Wegnahmerecht des Pächters ausgeschlossen wird , ist nur wirksam , wenn ein angemessener Ausgleich vorgesehen ist .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 591a
Der
Pächter
ist
berechtigt
,
eine
Einrichtung
,
mit
der
er
die
Sache
versehen
hat
,
wegzunehmen
.
Der
Verpächter
kann
die
Ausübung
des
Wegnahmerechts
durch
Zahlung
einer
angemessenen
Entschädigung
abwenden
,
es
sei
denn
,
dass
der
Pächter
ein
berechtigtes
Interesse
an
der
Wegnahme
hat
.
Eine
Vereinbarung
,
durch
die
das
Wegnahmerecht
des
Pächters
ausgeschlossen
wird
,
ist
nur
wirksam
,
wenn
ein
angemessener
Ausgleich
vorgesehen
ist
.
Englisch
BGB 591a The usufructuary lessee is entitled to remove an installation with which he has furnished the thing . The usufructuary lessor may ward off exercise of the right of removal by paying appropriate compensation , unless the lessee has a justified interest in removal . Any agreement excluding the right of removal of the usufructuary lessee is only effective if it provides for appropriate compensation .