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Satz
BGB 590. 3 Hat der Pächter das nach § 582a zum Schätzwert übernommene Inventar im Zusammenhang mit einer Änderung der Nutzung der Pachtsache wesentlich vermindert , so kann der Verpächter schon während der Pachtzeit einen Geldausgleich in entsprechender Anwendung des § 582a Abs . 3 verlangen , es sei denn , dass der Erlös der veräußerten Inventarstücke zu einer zur Höhe des Erlöses in angemessenem Verhältnis stehenden Verbesserung der Pachtsache nach § 591 verwendet worden ist .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 590. 3
Hat
der
Pächter
das
nach
§ 582a
zum
Schätzwert
übernommene
Inventar
im
Zusammenhang
mit
einer
Änderung
der
Nutzung
der
Pachtsache
wesentlich
vermindert
,
so
kann
der
Verpächter
schon
während
der
Pachtzeit
einen
Geldausgleich
in
entsprechender
Anwendung
des
§ 582a
Abs
. 3
verlangen
,
es
sei
denn
,
dass
der
Erlös
der
veräußerten
Inventarstücke
zu
einer
zur
Höhe
des
Erlöses
in
angemessenem
Verhältnis
stehenden
Verbesserung
der
Pachtsache
nach
§ 591
verwendet
worden
ist
.
Englisch
BGB 590. 3 If , in connection with a change of use of the leased property , the usufructuary lessee has substantially reduced the inventory taken over under section 582a at its estimated value , then the lessor may demand compensation in money , applying section 582a ( 3 ) with the necessary modifications , even during the lease period , unless the proceeds of the inventory items disposed of have been used for an improvement of the leased property under section 591 that is in a reasonable ratio to the amount of the proceeds .