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Satz
BGB 589. 2 Überlässt der Pächter die Nutzung der Pachtsache einem Dritten , so hat er ein Verschulden , dass dem Dritten bei der Nutzung zur Last fällt , zu vertreten , auch wenn der Verpächter die Erlaubnis zur Überlassung erteilt hat .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 589. 2
Überlässt
der
Pächter
die
Nutzung
der
Pachtsache
einem
Dritten
,
so
hat
er
ein
Verschulden
,
dass
dem
Dritten
bei
der
Nutzung
zur
Last
fällt
,
zu
vertreten
,
auch
wenn
der
Verpächter
die
Erlaubnis
zur
Überlassung
erteilt
hat
.
Englisch
BGB 589. 2 If the usufructuary lessee permits use of the leased property to a third party , then he is responsible for any fault of the third party in its use , even if the lessor has given permission for this use by the third party .