kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Satz
BGB 589. 1 Der Pächter ist ohne Erlaubnis des Verpächters nicht berechtigt , 1. die Nutzung der Pachtsache einem Dritten zu überlassen , insbesondere die Sache weiter zu verpachten , 2. die Pachtsache ganz oder teilweise einem landwirtschaftlichen Zusammenschluss zum Zwecke der gemeinsamen Nutzung zu überlassen .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 589. 1
Der
Pächter
ist
ohne
Erlaubnis
des
Verpächters
nicht
berechtigt
, 1.
die
Nutzung
der
Pachtsache
einem
Dritten
zu
überlassen
,
insbesondere
die
Sache
weiter
zu
verpachten
, 2.
die
Pachtsache
ganz
oder
teilweise
einem
landwirtschaftlichen
Zusammenschluss
zum
Zwecke
der
gemeinsamen
Nutzung
zu
überlassen
.
Englisch
BGB 589. 1 Without the permission of the usufructuary lessor , the lessee is not entitled to permit use of the leased property to a third party , including without limitation subletting the property , permit use of the leased property , in whole or in part , to an agricultural association for the purpose of joint use .