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Satz
BGB 588. 4 Über Streitigkeiten nach den Absätzen 1 und 2 entscheidet auf Antrag das Landwirtschaftsgericht . Verweigert der Pächter in den Fällen des Absatzes 3 seine Einwilligung , so kann sie das Landwirtschaftsgericht auf Antrag des Verpächters ersetzen .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 588. 4
Über
Streitigkeiten
nach
den
Absätzen
1
und
2
entscheidet
auf
Antrag
das
Landwirtschaftsgericht
.
Verweigert
der
Pächter
in
den
Fällen
des
Absatzes
3
seine
Einwilligung
,
so
kann
sie
das
Landwirtschaftsgericht
auf
Antrag
des
Verpächters
ersetzen
.
Englisch
BGB 588. 4 Upon application , the Agricultural Court [ Landwirtschaftsgericht ] decides disputes under subsections ( 1 ) and ( 2 ) . If the usufructuary lessee fails to give prior consent in the cases in subsection ( 3 ) , then the Agricultural Court [ Landwirtschaftsgericht ] may give substitute consent on application by the lessor .