kopfgodoku.de
Listenanzeige
Satz
Level: Leistung: fehlt Status:
DeutschBGB 588. 2 Maßnahmen zur Verbesserung der Pachtsache hat der Pächter zu dulden , es sei denn , dass die Maßnahme für ihn eine Härte bedeuten würde , die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Verpächters nicht zu rechtfertigen ist . Der Verpächter hat die dem Pächter durch die Maßnahme entstandenen Aufwendungen und entgangenen Erträge in einem den Umständen nach angemessenen Umfang zu ersetzen . Auf Verlangen hat der Verpächter Vorschuss zu leisten .
EnglischBGB 588. 2 Measures to improve the leased property must be tolerated by the usufructuary lessee , unless the measure would represent a hardship for him that is not justified even when the justified interests of the lessor are taken into account . The usufructuary lessor must compensate the lessee for expenses incurred and earnings lost as a result of the measure to an extent appropriate to the circumstances . On demand , the usufructuary lessor must make advance payment .