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Satz
BGB 587. 2 Der Pächter wird von der Entrichtung der Pacht nicht dadurch befreit , dass er durch einen in seiner Person liegenden Grund an der Ausübung des ihm zustehenden Nutzungsrechts verhindert ist . § 537 Abs . 1 Satz 2 und Abs . 2 gilt entsprechend .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 587. 2
Der
Pächter
wird
von
der
Entrichtung
der
Pacht
nicht
dadurch
befreit
,
dass
er
durch
einen
in
seiner
Person
liegenden
Grund
an
der
Ausübung
des
ihm
zustehenden
Nutzungsrechts
verhindert
ist
. § 537
Abs
. 1
Satz
2
und
Abs
. 2
gilt
entsprechend
.
Englisch
BGB 587. 2 The usufructuary lessee is not released from payment of the rent due to the fact that he is unable to exercise the right of use to which he is entitled for a reason relating to him personally . Section 537 ( 1 ) sentence 2 and ( 2 ) apply with the necessary modifications .