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DeutschBGB 586. 1 Der Verpächter hat die Pachtsache dem Pächter in einem zu der vertragsmäßigen Nutzung geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Pachtzeit in diesem Zustand zu erhalten . Der Pächter hat jedoch die gewöhnlichen Ausbesserungen der Pachtsache , insbesondere die der Wohn - und Wirtschaftsgebäude , der Wege , Gräben , Dränungen und Einfriedigungen , auf seine Kosten durchzuführen . Er ist zur ordnungsmäßigen Bewirtschaftung der Pachtsache verpflichtet .
EnglischBGB 586. 1 The usufructuary lessor must surrender the leased property to the lessee in a condition suitable for use in conformity with the contract and must maintain it in this condition for the lease period . However , the lessee must carry out the customary improvements of the leased property at his own expense , including without limitation improvements of the residential and utility buildings , the paths , ditches , drains and fences . He is obliged to manage the leased property properly .