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Satz
BGB 585b. 1 Der Verpächter und der Pächter sollen bei Beginn des Pachtverhältnisses gemeinsam eine Beschreibung der Pachtsache anfertigen , in der ihr Umfang sowie der Zustand , in dem sie sich bei der Überlassung befindet , festgestellt werden . Dies gilt für die Beendigung des Pachtverhältnisses entsprechend . Die Beschreibung soll mit der Angabe des Tages der Anfertigung versehen werden und ist von beiden Teilen zu unterschreiben .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 585b. 1
Der
Verpächter
und
der
Pächter
sollen
bei
Beginn
des
Pachtverhältnisses
gemeinsam
eine
Beschreibung
der
Pachtsache
anfertigen
,
in
der
ihr
Umfang
sowie
der
Zustand
,
in
dem
sie
sich
bei
der
Überlassung
befindet
,
festgestellt
werden
.
Dies
gilt
für
die
Beendigung
des
Pachtverhältnisses
entsprechend
.
Die
Beschreibung
soll
mit
der
Angabe
des
Tages
der
Anfertigung
versehen
werden
und
ist
von
beiden
Teilen
zu
unterschreiben
.
Englisch
BGB 585b. 1 The lessor and the lessee should at the beginning of the usufructuary lease jointly prepare a description of the leased property in which its extent and the condition in which it is when surrendered are established . This applies with the necessary modifications to the termination of the usufructuary lease . The description should state the date of its preparation and must be signed by both parties .