kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Satz
BGB 584b Gibt der Pächter den gepachteten Gegenstand nach der Beendigung des Pachtverhältnisses nicht zurück , so kann der Verpächter für die Dauer der Vorenthaltung als Entschädigung die vereinbarte Pacht nach dem Verhältnis verlangen , in dem die Nutzungen , die der Pächter während dieser Zeit gezogen hat oder hätte ziehen können , zu den Nutzungen des ganzen Pachtjahrs stehen . Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 584b
Gibt
der
Pächter
den
gepachteten
Gegenstand
nach
der
Beendigung
des
Pachtverhältnisses
nicht
zurück
,
so
kann
der
Verpächter
für
die
Dauer
der
Vorenthaltung
als
Entschädigung
die
vereinbarte
Pacht
nach
dem
Verhältnis
verlangen
,
in
dem
die
Nutzungen
,
die
der
Pächter
während
dieser
Zeit
gezogen
hat
oder
hätte
ziehen
können
,
zu
den
Nutzungen
des
ganzen
Pachtjahrs
stehen
.
Die
Geltendmachung
eines
weiteren
Schadens
ist
nicht
ausgeschlossen
.
Englisch
BGB 584b If the usufructuary lessee fails to return the leased property upon termination of the usufructuary lease , then the lessor may , for the duration of the retention , demand the agreed rent as compensation in the ratio of the emoluments which the lessee took or could have taken in this period to the emoluments of the whole lease year . Assertion of additional damage is not excluded .