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DeutschBGB 583a Vertragsbestimmungen , die den Pächter eines Betriebs verpflichten , nicht oder nicht ohne Einwilligung des Verpächters über Inventarstücke zu verfügen oder Inventar an den Verpächter zu veräußern , sind nur wirksam , wenn sich der Verpächter verpflichtet , das Inventar bei der Beendigung des Pachtverhältnisses zum Schätzwert zu erwerben .
EnglischBGB 583a Terms of the contract that oblige the usufructuary lessee of a business not to dispose of inventory items or not to dispose of them without prior consent by the lessor or to dispose of inventory items to the lessor are only effective if the lessor agrees to acquire the inventory at its estimated value upon termination of the lease .