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Satz
BGB 583a Vertragsbestimmungen , die den Pächter eines Betriebs verpflichten , nicht oder nicht ohne Einwilligung des Verpächters über Inventarstücke zu verfügen oder Inventar an den Verpächter zu veräußern , sind nur wirksam , wenn sich der Verpächter verpflichtet , das Inventar bei der Beendigung des Pachtverhältnisses zum Schätzwert zu erwerben .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 583a
Vertragsbestimmungen
,
die
den
Pächter
eines
Betriebs
verpflichten
,
nicht
oder
nicht
ohne
Einwilligung
des
Verpächters
über
Inventarstücke
zu
verfügen
oder
Inventar
an
den
Verpächter
zu
veräußern
,
sind
nur
wirksam
,
wenn
sich
der
Verpächter
verpflichtet
,
das
Inventar
bei
der
Beendigung
des
Pachtverhältnisses
zum
Schätzwert
zu
erwerben
.
Englisch
BGB 583a Terms of the contract that oblige the usufructuary lessee of a business not to dispose of inventory items or not to dispose of them without prior consent by the lessor or to dispose of inventory items to the lessor are only effective if the lessor agrees to acquire the inventory at its estimated value upon termination of the lease .