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Satz
BGB 582. 2 Der Verpächter ist verpflichtet , Inventarstücke zu ersetzen , die infolge eines vom Pächter nicht zu vertretenden Umstands in Abgang kommen . Der Pächter hat jedoch den gewöhnlichen Abgang der zum Inventar gehörenden Tiere insoweit zu ersetzen , als dies einer ordnungsmäßigen Wirtschaft entspricht .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 582. 2
Der
Verpächter
ist
verpflichtet
,
Inventarstücke
zu
ersetzen
,
die
infolge
eines
vom
Pächter
nicht
zu
vertretenden
Umstands
in
Abgang
kommen
.
Der
Pächter
hat
jedoch
den
gewöhnlichen
Abgang
der
zum
Inventar
gehörenden
Tiere
insoweit
zu
ersetzen
,
als
dies
einer
ordnungsmäßigen
Wirtschaft
entspricht
.
Englisch
BGB 582. 2 The lessor is obliged to replace inventory items disposed of due to a circumstance for which the lessee is not responsible . However , the usufructuary lessee must make up for the routine disposition of animals that are part of the inventory to the extent that this complies with proper management .