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Satz
BGB 581. 1 Durch den Pachtvertrag wird der Verpächter verpflichtet , dem Pächter den Gebrauch des verpachteten Gegenstands und den Genuss der Früchte , soweit sie nach den Regeln einer ordnungsmäßigen Wirtschaft als Ertrag anzusehen sind , während der Pachtzeit zu gewähren . Der Pächter ist verpflichtet , dem Verpächter die vereinbarte Pacht zu entrichten .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 581. 1
Durch
den
Pachtvertrag
wird
der
Verpächter
verpflichtet
,
dem
Pächter
den
Gebrauch
des
verpachteten
Gegenstands
und
den
Genuss
der
Früchte
,
soweit
sie
nach
den
Regeln
einer
ordnungsmäßigen
Wirtschaft
als
Ertrag
anzusehen
sind
,
während
der
Pachtzeit
zu
gewähren
.
Der
Pächter
ist
verpflichtet
,
dem
Verpächter
die
vereinbarte
Pacht
zu
entrichten
.
Englisch
BGB 581. 1 A usufructuary lease imposes on the lessor the duty to allow the lessee , for the lease period , the use of the leased object and the enjoyment of its fruits to the extent that they are deemed to be income under the rules of proper management . The lessee is obliged to pay the lessor the agreed rent .