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Satz
BGB 580a. 3 Bei einem Mietverhältnis über bewegliche Sachen ist die ordentliche Kündigung zulässig , 1. wenn die Miete nach Tagen bemessen ist , an jedem Tag zum Ablauf des folgenden Tages ; 2. wenn die Miete nach längeren Zeitabschnitten bemessen ist , spätestens am dritten Tag vor dem Tag , mit dessen Ablauf das Mietverhältnis enden soll .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 580a. 3
Bei
einem
Mietverhältnis
über
bewegliche
Sachen
ist
die
ordentliche
Kündigung
zulässig
, 1.
wenn
die
Miete
nach
Tagen
bemessen
ist
,
an
jedem
Tag
zum
Ablauf
des
folgenden
Tages
; 2.
wenn
die
Miete
nach
längeren
Zeitabschnitten
bemessen
ist
,
spätestens
am
dritten
Tag
vor
dem
Tag
,
mit
dessen
Ablauf
das
Mietverhältnis
enden
soll
.
Englisch
BGB 580a. 3 In the case of a lease of movable things , notice of termination is admissible if the rent is assessed by days , on any day to the end of the following day ; if the rent is assessed by longer periods of time , at the latest on the third day prior to the day at the end of which the lease is to terminate .