kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Satz
BGB 580a. 2 Bei einem Mietverhältnis über Geschäftsräume ist die ordentliche Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Kalendervierteljahres zum Ablauf des nächsten Kalendervierteljahrs zulässig .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 580a. 2
Bei
einem
Mietverhältnis
über
Geschäftsräume
ist
die
ordentliche
Kündigung
spätestens
am
dritten
Werktag
eines
Kalendervierteljahres
zum
Ablauf
des
nächsten
Kalendervierteljahrs
zulässig
.
Englisch
BGB 580a. 2 In the case of a lease of business premises , notice of termination is admissible at the latest on the third working day of a calendar quarter to the end of the next calendar quarter .