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Satz
BGB 578. 2 Auf Mietverhältnisse über Räume , die keine Wohnräume sind , sind die in Absatz 1 genannten Vorschriften sowie § 552 Abs . 1 , § 554 Abs . 1 bis 4 und § 569 Abs . 2 entsprechend anzuwenden . Sind die Räume zum Aufenthalt von Menschen bestimmt , so gilt außerdem § 569 Abs . 1 entsprechend .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 578. 2
Auf
Mietverhältnisse
über
Räume
,
die
keine
Wohnräume
sind
,
sind
die
in
Absatz
1
genannten
Vorschriften
sowie
§ 552
Abs
. 1 , § 554
Abs
. 1
bis
4
und
§ 569
Abs
. 2
entsprechend
anzuwenden
.
Sind
die
Räume
zum
Aufenthalt
von
Menschen
bestimmt
,
so
gilt
außerdem
§ 569
Abs
. 1
entsprechend
.
Englisch
BGB 578. 2 The provisions cited in subsection 1 as well as section 552 ( 1 ) , section 554 ( 1 ) to ( 4 ) and section 569 ( 2 ) are applicable with the necessary modifications on leases for premises not constituting residential premises . If the premises are intended for the residence of human beings , section 569 ( 2 ) also applies with the necessary modifications .