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Satz
BGB 577. 2 Die Mitteilung des Verkäufers oder des Dritten über den Inhalt des Kaufvertrags ist mit einer Unterrichtung des Mieters über sein Vorkaufsrecht zu verbinden .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 577. 2
Die
Mitteilung
des
Verkäufers
oder
des
Dritten
über
den
Inhalt
des
Kaufvertrags
ist
mit
einer
Unterrichtung
des
Mieters
über
sein
Vorkaufsrecht
zu
verbinden
.
Englisch
BGB 577. 2 The notification of the seller or of the third party on the contents of the purchase agreement is to be supplied together with information to the lessee on his right of preemption .