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Satz
BGB 576b. 1 Ist Wohnraum im Rahmen eines Dienstverhältnisses überlassen , so gelten für die Beendigung des Rechtsverhältnisses hinsichtlich des Wohnraums die Vorschriften über Mietverhältnisse entsprechend , wenn der zur Dienstleistung Verpflichtete den Wohnraum überwiegend mit Einrichtungsgegenständen ausgestattet hat oder in dem Wohnraum mit seiner Familie oder Personen lebt , mit denen er einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt führt .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 576b. 1
Ist
Wohnraum
im
Rahmen
eines
Dienstverhältnisses
überlassen
,
so
gelten
für
die
Beendigung
des
Rechtsverhältnisses
hinsichtlich
des
Wohnraums
die
Vorschriften
über
Mietverhältnisse
entsprechend
,
wenn
der
zur
Dienstleistung
Verpflichtete
den
Wohnraum
überwiegend
mit
Einrichtungsgegenständen
ausgestattet
hat
oder
in
dem
Wohnraum
mit
seiner
Familie
oder
Personen
lebt
,
mit
denen
er
einen
auf
Dauer
angelegten
gemeinsamen
Haushalt
führt
.
Englisch
BGB 576b. 1 If permission to use residential space has been given in connection with a service relationship , then the termination of the legal relationship with regard to the residential space is governed by the provisions on leases with the necessary modifications if the person obliged to perform services has predominantly supplied the residential space with furniture and fixtures or lives in the residential space with his family or persons with whom he maintains a joint household set up permanently .