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Satz
BGB 576. 1 Ist Wohnraum mit Rücksicht auf das Bestehen eines Dienstverhältnisses vermietet , so kann der Vermieter nach Beendigung des Dienstverhältnisses abweichend von § 573c Abs . 1 Satz 2 ist mit folgenden Fristen kündigen : 1. bei Wohnraum , der dem Mieter weniger als zehn Jahre überlassen war , spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats , wenn der Wohnraum für einen anderen zur Dienstleistung Verpflichteten benötigt wird ; 2. spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf dieses Monats , wenn das Dienstverhältnis seiner Art nach die Überlassung von Wohnraum erfordert hat , der in unmittelbarer Beziehung oder Nähe zur Arbeitsstätte steht , und der Wohnraum aus dem gleichen Grund für einen anderen zur Dienstleistung Verpflichteten benötigt wird .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 576. 1
Ist
Wohnraum
mit
Rücksicht
auf
das
Bestehen
eines
Dienstverhältnisses
vermietet
,
so
kann
der
Vermieter
nach
Beendigung
des
Dienstverhältnisses
abweichend
von
§ 573c
Abs
. 1
Satz
2
ist
mit
folgenden
Fristen
kündigen
: 1.
bei
Wohnraum
,
der
dem
Mieter
weniger
als
zehn
Jahre
überlassen
war
,
spätestens
am
dritten
Werktag
eines
Kalendermonats
zum
Ablauf
des
übernächsten
Monats
,
wenn
der
Wohnraum
für
einen
anderen
zur
Dienstleistung
Verpflichteten
benötigt
wird
; 2.
spätestens
am
dritten
Werktag
eines
Kalendermonats
zum
Ablauf
dieses
Monats
,
wenn
das
Dienstverhältnis
seiner
Art
nach
die
Überlassung
von
Wohnraum
erfordert
hat
,
der
in
unmittelbarer
Beziehung
oder
Nähe
zur
Arbeitsstätte
steht
,
und
der
Wohnraum
aus
dem
gleichen
Grund
für
einen
anderen
zur
Dienstleistung
Verpflichteten
benötigt
wird
.
Englisch
BGB 576. 1 If residential space is leased in view of the existence of a service relationship , then the lessor may upon termination of the employment and notwithstanding section 573c ( 1 ) sentence 2 terminate the lease with the following notice periods : for residential space the lessee has been permitted to use for less than ten years , at the latest on the third working day of a calendar month to the end of the second month thereafter if the residential space is needed for another person obliged to perform services ; at the latest on the third working day of a calendar month to the end of that month if the service relationship by its nature requires permission to use residential space that is located in immediate relation to or in the immediate vicinity of the place of work and the residential space is needed for the same reason for another person obliged to perform services .