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Satz
BGB 575a. 2 Die §§ 574 bis 574c gelten entsprechend mit der Maßgabe , dass die Fortsetzung des Mietverhältnisses höchstens bis zum vertraglich bestimmten Zeitpunkt der Beendigung verlangt werden kann .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 575a. 2
Die
§§ 574
bis
574c
gelten
entsprechend
mit
der
Maßgabe
,
dass
die
Fortsetzung
des
Mietverhältnisses
höchstens
bis
zum
vertraglich
bestimmten
Zeitpunkt
der
Beendigung
verlangt
werden
kann
.
Englisch
BGB 575a. 2 Sections 574 to 574c apply with the necessary modifications subject to the proviso that the continuation of the lease may be demanded at most until the contractually specified date of termination .