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Satz
BGB 574c. 2 Kündigt der Vermieter ein Mietverhältnis , dessen Fortsetzung auf unbestimmte Zeit durch Urteil bestimmt worden ist , so kann der Mieter der Kündigung widersprechen und vom Vermieter verlangen , das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit fortzusetzen . Haben sich die Umstände verändert , die für die Fortsetzung bestimmend gewesen waren , so kann der Mieter eine Fortsetzung des Mietverhältnisses nur nach § 574 verlangen ; unerhebliche Veränderungen bleiben außer Betracht .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 574c. 2
Kündigt
der
Vermieter
ein
Mietverhältnis
,
dessen
Fortsetzung
auf
unbestimmte
Zeit
durch
Urteil
bestimmt
worden
ist
,
so
kann
der
Mieter
der
Kündigung
widersprechen
und
vom
Vermieter
verlangen
,
das
Mietverhältnis
auf
unbestimmte
Zeit
fortzusetzen
.
Haben
sich
die
Umstände
verändert
,
die
für
die
Fortsetzung
bestimmend
gewesen
waren
,
so
kann
der
Mieter
eine
Fortsetzung
des
Mietverhältnisses
nur
nach
§ 574
verlangen
;
unerhebliche
Veränderungen
bleiben
außer
Betracht
.
Englisch
BGB 574c. 2 If the lessor terminates a lease whose continuation for an indefinite period of time has been established by judicial decision , then the lessee may object to the termination and demand from the lessor continuation of the lease for an indefinite period of time . If the circumstances that were decisive for continuation have changed , then the lessee may demand continuation of the lease only under section 574 ; trivial changes are disregarded .