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Satz
BGB 574b. 2 Der Vermieter kann die Fortsetzung des Mietverhältnisses ablehnen , wenn der Mieter ihm den Widerspruch nicht spätestens zwei Monate vor der Beendigung des Mietverhältnisses erklärt hat . Hat der Vermieter nicht rechtzeitig vor Ablauf der Widerspruchsfrist auf die Möglichkeit des Widerspruchs sowie auf dessen Form und Frist hingewiesen , so kann der Mieter den Widerspruch noch im ersten Termin des Räumungsrechtsstreits erklären .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 574b. 2
Der
Vermieter
kann
die
Fortsetzung
des
Mietverhältnisses
ablehnen
,
wenn
der
Mieter
ihm
den
Widerspruch
nicht
spätestens
zwei
Monate
vor
der
Beendigung
des
Mietverhältnisses
erklärt
hat
.
Hat
der
Vermieter
nicht
rechtzeitig
vor
Ablauf
der
Widerspruchsfrist
auf
die
Möglichkeit
des
Widerspruchs
sowie
auf
dessen
Form
und
Frist
hingewiesen
,
so
kann
der
Mieter
den
Widerspruch
noch
im
ersten
Termin
des
Räumungsrechtsstreits
erklären
.
Englisch
BGB 574b. 2 The lessor may refuse continuation of the lease if the lessee does not declare the objection to him at the latest two months prior to termination of the lease . If the lessor has not referred to the possibility of objection and to its form and period in good time before the end of the period for filing an objection , then the lessee may declare his objection in the first hearing in the eviction proceedings .