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Satz
BGB 574a. 2 Kommt keine Einigung zustande , so werden die Fortsetzung des Mietverhältnisses , deren Dauer sowie die Bedingungen , zu denen es fortgesetzt wird , durch Urteil bestimmt . Ist ungewiss , wann voraussichtlich die Umstände wegfallen , auf Grund deren die Beendigung des Mietverhältnisses eine Härte bedeutet , so kann bestimmt werden , dass das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit fortgesetzt wird .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 574a. 2
Kommt
keine
Einigung
zustande
,
so
werden
die
Fortsetzung
des
Mietverhältnisses
,
deren
Dauer
sowie
die
Bedingungen
,
zu
denen
es
fortgesetzt
wird
,
durch
Urteil
bestimmt
.
Ist
ungewiss
,
wann
voraussichtlich
die
Umstände
wegfallen
,
auf
Grund
deren
die
Beendigung
des
Mietverhältnisses
eine
Härte
bedeutet
,
so
kann
bestimmt
werden
,
dass
das
Mietverhältnis
auf
unbestimmte
Zeit
fortgesetzt
wird
.
Englisch
BGB 574a. 2 If no agreement is reached , then the continuation of the lease , its duration and the terms under which it is continued are determined by judicial decision . If it is uncertain when the circumstances can be expected to cease on the basis of which termination of the lease would be a hardship , then it may be specified that the lease is to be continued for an indefinite period of time .