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Satz
BGB 574a. 1 Im Falle des § 574 kann der Mieter verlangen , dass das Mietverhältnis so lange fortgesetzt wird , wie dies unter Berücksichtigung aller Umstände angemessen ist . Ist dem Vermieter nicht zuzumuten , das Mietverhältnis zu den bisherigen Vertragsbedingungen fortzusetzen , so kann der Mieter nur verlangen , dass es unter einer angemessenen Änderung der Bedingungen fortgesetzt wird .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 574a. 1
Im
Falle
des
§ 574
kann
der
Mieter
verlangen
,
dass
das
Mietverhältnis
so
lange
fortgesetzt
wird
,
wie
dies
unter
Berücksichtigung
aller
Umstände
angemessen
ist
.
Ist
dem
Vermieter
nicht
zuzumuten
,
das
Mietverhältnis
zu
den
bisherigen
Vertragsbedingungen
fortzusetzen
,
so
kann
der
Mieter
nur
verlangen
,
dass
es
unter
einer
angemessenen
Änderung
der
Bedingungen
fortgesetzt
wird
.
Englisch
BGB 574a. 1 In the case of section 574 , the lessee may demand that the lease is continued as long as is appropriate if all circumstances are taken into consideration . If the lessor cannot reasonably be expected to continue the lease under the previously applicable contract terms , then the lessee may only demand that it is continued with an appropriate amendment of the terms .