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DeutschBGB 574. 3 Bei der Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters werden nur die in dem Kündigungsschreiben nach § 573 Abs . 3 angegebenen Gründe berücksichtigt , außer wenn die Gründe nachträglich entstanden sind .
EnglischBGB 574. 3 When the justified interests of the lessor are considered , only the reasons given in the letter containing notice of termination under section 573 ( 3 ) are taken into account , except where the reasons arose subsequently .