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Satz
BGB 574. 3 Bei der Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters werden nur die in dem Kündigungsschreiben nach § 573 Abs . 3 angegebenen Gründe berücksichtigt , außer wenn die Gründe nachträglich entstanden sind .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 574. 3
Bei
der
Würdigung
der
berechtigten
Interessen
des
Vermieters
werden
nur
die
in
dem
Kündigungsschreiben
nach
§ 573
Abs
. 3
angegebenen
Gründe
berücksichtigt
,
außer
wenn
die
Gründe
nachträglich
entstanden
sind
.
Englisch
BGB 574. 3 When the justified interests of the lessor are considered , only the reasons given in the letter containing notice of termination under section 573 ( 3 ) are taken into account , except where the reasons arose subsequently .