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Satz
BGB 573d. 1 Kann ein Mietverhältnis außerordentlich mit der gesetzlichen Frist gekündigt werden , so gelten mit Ausnahme der Kündigung gegenüber Erben des Mieters nach § 564 die §§ 573 und 573a entsprechend .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 573d. 1
Kann
ein
Mietverhältnis
außerordentlich
mit
der
gesetzlichen
Frist
gekündigt
werden
,
so
gelten
mit
Ausnahme
der
Kündigung
gegenüber
Erben
des
Mieters
nach
§ 564
die
§§ 573
und
573a
entsprechend
.
Englisch
BGB 573d. 1 If a lease may be terminated for cause with the statutory notice period , then sections 573 and 573a apply with the necessary modifications , with the exception of notice of termination to the heirs of the lessee under section 564.