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Satz
BGB 573b. 2 Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 573b. 2
Die
Kündigung
ist
spätestens
am
dritten
Werktag
eines
Kalendermonats
zum
Ablauf
des
übernächsten
Monats
zulässig
.
Englisch
BGB 573b. 2 Notice of termination is allowed at the latest on the third working day of a calendar month to the end of the second month thereafter .