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Satz
BGB 573b. 1 Der Vermieter kann nicht zum Wohnen bestimmte Nebenräume oder Teile eines Grundstücks ohne ein berechtigtes Interesse im Sinne des § 573 kündigen , wenn er die Kündigung auf diese Räume oder Grundstücksteile beschränkt und sie dazu verwenden will , 1. Wohnraum zum Zwecke der Vermietung zu schaffen oder 2. den neu zu schaffenden und den vorhandenen Wohnraum mit Nebenräumen oder Grundstücksteilen auszustatten .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 573b. 1
Der
Vermieter
kann
nicht
zum
Wohnen
bestimmte
Nebenräume
oder
Teile
eines
Grundstücks
ohne
ein
berechtigtes
Interesse
im
Sinne
des
§ 573
kündigen
,
wenn
er
die
Kündigung
auf
diese
Räume
oder
Grundstücksteile
beschränkt
und
sie
dazu
verwenden
will
, 1.
Wohnraum
zum
Zwecke
der
Vermietung
zu
schaffen
oder
2.
den
neu
zu
schaffenden
und
den
vorhandenen
Wohnraum
mit
Nebenräumen
oder
Grundstücksteilen
auszustatten
.
Englisch
BGB 573b. 1 The lessor may terminate the lease of side rooms or parts of a plot of land that are not intended as residential without a justified interest within the meaning of section 573 if he limits the notice of termination to these rooms or parts of the plot of land and if he wishes to use them to create residential space for the purpose of leasing , or to provide the intended or existing residential space with side rooms or parts of a plot of land .