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Satz
BGB 573. 3 Die Gründe für ein berechtigtes Interesse des Vermieters sind in dem Kündigungsschreiben anzugeben . Andere Gründe werden nur berücksichtigt , soweit sie nachträglich entstanden sind .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 573. 3
Die
Gründe
für
ein
berechtigtes
Interesse
des
Vermieters
sind
in
dem
Kündigungsschreiben
anzugeben
.
Andere
Gründe
werden
nur
berücksichtigt
,
soweit
sie
nachträglich
entstanden
sind
.
Englisch
BGB 573. 3 The reasons for a justified interest of the lessor must be indicated in the notice of termination . Other reasons are taken into account only to the extent that they arose subsequently .