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Satz
BGB 573. 2 Ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses liegt insbesondere vor , wenn 1. der Mieter seine vertraglichen Pflichten schuldhaft nicht unerheblich verletzt hat , 2. der Vermieter die Räume als Wohnung für sich , seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt oder 3. der Vermieter durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks gehindert und dadurch erhebliche Nachteile erleiden würde ; die Möglichkeit , durch eine anderweitige Vermietung als Wohnraum eine höhere Miete zu erzielen , bleibt außer Betracht ; der Vermieter kann sich auch nicht darauf berufen , dass er die Mieträume im Zusammenhang mit einer beabsichtigten oder nach Überlassung an den Mieter erfolgten Begründung von Wohnungseigentum veräußern will .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 573. 2
Ein
berechtigtes
Interesse
des
Vermieters
an
der
Beendigung
des
Mietverhältnisses
liegt
insbesondere
vor
,
wenn
1.
der
Mieter
seine
vertraglichen
Pflichten
schuldhaft
nicht
unerheblich
verletzt
hat
, 2.
der
Vermieter
die
Räume
als
Wohnung
für
sich
,
seine
Familienangehörigen
oder
Angehörige
seines
Haushalts
benötigt
oder
3.
der
Vermieter
durch
die
Fortsetzung
des
Mietverhältnisses
an
einer
angemessenen
wirtschaftlichen
Verwertung
des
Grundstücks
gehindert
und
dadurch
erhebliche
Nachteile
erleiden
würde
;
die
Möglichkeit
,
durch
eine
anderweitige
Vermietung
als
Wohnraum
eine
höhere
Miete
zu
erzielen
,
bleibt
außer
Betracht
;
der
Vermieter
kann
sich
auch
nicht
darauf
berufen
,
dass
er
die
Mieträume
im
Zusammenhang
mit
einer
beabsichtigten
oder
nach
Überlassung
an
den
Mieter
erfolgten
Begründung
von
Wohnungseigentum
veräußern
will
.
Englisch
BGB 573. 2 A justified interest of the lessor in the termination of the lease exists , without limitation , in cases where the lessee has culpably and non-trivially violated his contractual duties , the lessor needs the premises as a dwelling for himself , members of his family or members of his household , or the lessor , by continuing the lease , would be prevented from making appropriate commercial use of the plot of land and would as a result suffer substantial disadvantages ; the possibility of attaining a higher rent by leasing the residential space to others is disregarded ; the lessor may likewise not invoke the fact that he wishes to dispose of the residential premises in connection with an intention to create apartment ownership , or in connection with a creation of apartment ownership that took place after use of the residential space was granted to the lessee .