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Satz
BGB 573. 1 Der Vermieter kann nur kündigen , wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat . Die Kündigung zum Zwecke der Mieterhöhung ist ausgeschlossen .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 573. 1
Der
Vermieter
kann
nur
kündigen
,
wenn
er
ein
berechtigtes
Interesse
an
der
Beendigung
des
Mietverhältnisses
hat
.
Die
Kündigung
zum
Zwecke
der
Mieterhöhung
ist
ausgeschlossen
.
Englisch
BGB 573. 1 The lessor may only give notice if he has a justified interest in the termination of the lease . Notice of termination for the purpose of increasing the rent is excluded .