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Satz
BGB 569. 5 Eine Vereinbarung , die zum Nachteil des Mieters von den Absätzen 1 bis 3 dieser Vorschrift oder von § 543 abweicht , ist unwirksam . Ferner ist eine Vereinbarung unwirksam , nach der der Vermieter berechtigt sein soll , aus anderen als den im Gesetz zugelassenen Gründen außerordentlich fristlos zu kündigen .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 569. 5
Eine
Vereinbarung
,
die
zum
Nachteil
des
Mieters
von
den
Absätzen
1
bis
3
dieser
Vorschrift
oder
von
§ 543
abweicht
,
ist
unwirksam
.
Ferner
ist
eine
Vereinbarung
unwirksam
,
nach
der
der
Vermieter
berechtigt
sein
soll
,
aus
anderen
als
den
im
Gesetz
zugelassenen
Gründen
außerordentlich
fristlos
zu
kündigen
.
Englisch
BGB 569. 5 An agreement diverging from subsections ( 1 ) to ( 3 ) of this provision or from section 543 to the disadvantage of the lessee is ineffective . In addition , an agreement is also ineffective under which the lessor is to be entitled to terminate the lease for cause without notice for other reasons than those permitted by law .