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Satz
BGB 569. 1 Ein wichtiger Grund im Sinne des § 543 Abs . 1 liegt für den Mieter auch vor , wenn der gemietete Wohnraum so beschaffen ist , dass seine Benutzung mit einer erheblichen Gefährdung der Gesundheit verbunden ist . Dies gilt auch , wenn der Mieter die Gefahr bringende Beschaffenheit bei Vertragsschluss gekannt oder darauf verzichtet hat , die ihm wegen dieser Beschaffenheit zustehenden Rechte geltend zu machen .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 569. 1
Ein
wichtiger
Grund
im
Sinne
des
§ 543
Abs
. 1
liegt
für
den
Mieter
auch
vor
,
wenn
der
gemietete
Wohnraum
so
beschaffen
ist
,
dass
seine
Benutzung
mit
einer
erheblichen
Gefährdung
der
Gesundheit
verbunden
ist
.
Dies
gilt
auch
,
wenn
der
Mieter
die
Gefahr
bringende
Beschaffenheit
bei
Vertragsschluss
gekannt
oder
darauf
verzichtet
hat
,
die
ihm
wegen
dieser
Beschaffenheit
zustehenden
Rechte
geltend
zu
machen
.
Englisch
BGB 569. 1 A compelling reason within the meaning of section 543 ( 1 ) for the lessee also exists if the leased residential space is in such a condition that its use entails a significant endangerment of health . This also applies if the lessee knew of the hazardous condition when he entered into the lease agreement or waived his rights arising from this condition .