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DeutschBGB 566e. 1 Teilt der Vermieter dem Mieter mit , dass er das Eigentum an dem vermieteten Wohnraum auf einen Dritten übertragen hat , so muss er in Ansehung der Mietforderung dem Mieter gegenüber die mitgeteilte Übertragung gegen sich gelten lassen , auch wenn sie nicht erfolgt oder nicht wirksam ist .
EnglischBGB 566e. 1 If the lessor notifies the lessee that he has transferred ownership of the leased residential space to a third party , then he must , in regard to the rent claim , allow the notification of the transfer to be asserted against himself by the lessee even if it has not occurred or is not effective .