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Satz
BGB 566e. 1 Teilt der Vermieter dem Mieter mit , dass er das Eigentum an dem vermieteten Wohnraum auf einen Dritten übertragen hat , so muss er in Ansehung der Mietforderung dem Mieter gegenüber die mitgeteilte Übertragung gegen sich gelten lassen , auch wenn sie nicht erfolgt oder nicht wirksam ist .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 566e. 1
Teilt
der
Vermieter
dem
Mieter
mit
,
dass
er
das
Eigentum
an
dem
vermieteten
Wohnraum
auf
einen
Dritten
übertragen
hat
,
so
muss
er
in
Ansehung
der
Mietforderung
dem
Mieter
gegenüber
die
mitgeteilte
Übertragung
gegen
sich
gelten
lassen
,
auch
wenn
sie
nicht
erfolgt
oder
nicht
wirksam
ist
.
Englisch
BGB 566e. 1 If the lessor notifies the lessee that he has transferred ownership of the leased residential space to a third party , then he must , in regard to the rent claim , allow the notification of the transfer to be asserted against himself by the lessee even if it has not occurred or is not effective .