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DeutschBGB 566b. 2 Eine Verfügung über die Miete für eine spätere Zeit muss der Erwerber gegen sich gelten lassen , wenn er sie zur Zeit des Übergangs des Eigentums kennt .
EnglischBGB 566b. 2 The acquirer must allow a disposition of the rent for a later period to be asserted against himself if he has knowledge of it at the time when ownership passes .