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Satz
BGB 566b. 2 Eine Verfügung über die Miete für eine spätere Zeit muss der Erwerber gegen sich gelten lassen , wenn er sie zur Zeit des Übergangs des Eigentums kennt .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 566b. 2
Eine
Verfügung
über
die
Miete
für
eine
spätere
Zeit
muss
der
Erwerber
gegen
sich
gelten
lassen
,
wenn
er
sie
zur
Zeit
des
Übergangs
des
Eigentums
kennt
.
Englisch
BGB 566b. 2 The acquirer must allow a disposition of the rent for a later period to be asserted against himself if he has knowledge of it at the time when ownership passes .