kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Satz
BGB 566b. 1 Hat der Vermieter vor dem Übergang des Eigentums über die Miete verfügt , die auf die Zeit der Berechtigung des Erwerbers entfällt , so ist die Verfügung wirksam , soweit sie sich auf die Miete für den zur Zeit des Eigentumsübergangs laufenden Kalendermonat bezieht . Geht das Eigentum nach dem 15. Tag des Monats über , so ist die Verfügung auch wirksam , soweit sie sich auf die Miete für den folgenden Kalendermonat bezieht .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 566b. 1
Hat
der
Vermieter
vor
dem
Übergang
des
Eigentums
über
die
Miete
verfügt
,
die
auf
die
Zeit
der
Berechtigung
des
Erwerbers
entfällt
,
so
ist
die
Verfügung
wirksam
,
soweit
sie
sich
auf
die
Miete
für
den
zur
Zeit
des
Eigentumsübergangs
laufenden
Kalendermonat
bezieht
.
Geht
das
Eigentum
nach
dem
15.
Tag
des
Monats
über
,
so
ist
die
Verfügung
auch
wirksam
,
soweit
sie
sich
auf
die
Miete
für
den
folgenden
Kalendermonat
bezieht
.
Englisch
BGB 566b. 1 If the lessor , prior to the passing of ownership , disposes of the rent attributable to the period when the acquirer is entitled , then the disposition is effective to the extent that it relates to the rent for the calendar month current at the time when the ownership passes . If ownership passes after the fifteenth day of the month , then the disposition is also effective to the extent that it relates to the rent for the following calendar month .