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Satz
BGB 566. 2 Erfüllt der Erwerber die Pflichten nicht , so haftet der Vermieter für den von dem Erwerber zu ersetzenden Schaden wie ein Bürge , der auf die Einrede der Vorausklage verzichtet hat . Erlangt der Mieter von dem Übergang des Eigentums durch Mitteilung des Vermieters Kenntnis , so wird der Vermieter von der Haftung befreit , wenn nicht der Mieter das Mietverhältnis zum ersten Termin kündigt , zu dem die Kündigung zulässig ist .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 566. 2
Erfüllt
der
Erwerber
die
Pflichten
nicht
,
so
haftet
der
Vermieter
für
den
von
dem
Erwerber
zu
ersetzenden
Schaden
wie
ein
Bürge
,
der
auf
die
Einrede
der
Vorausklage
verzichtet
hat
.
Erlangt
der
Mieter
von
dem
Übergang
des
Eigentums
durch
Mitteilung
des
Vermieters
Kenntnis
,
so
wird
der
Vermieter
von
der
Haftung
befreit
,
wenn
nicht
der
Mieter
das
Mietverhältnis
zum
ersten
Termin
kündigt
,
zu
dem
die
Kündigung
zulässig
ist
.
Englisch
BGB 566. 2 If the acquirer does not perform his duties , then the lessor is liable in the same way as a surety who has waived the defence of unexhausted remedies for the damage to be compensated for by the acquirer . If the lessee obtains knowledge of the passing of ownership by notification from the lessor , then the lessor is released from liability unless the lessee terminates the lease to the earliest date at which termination is allowed .