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DeutschBGB 566. 2 Erfüllt der Erwerber die Pflichten nicht , so haftet der Vermieter für den von dem Erwerber zu ersetzenden Schaden wie ein Bürge , der auf die Einrede der Vorausklage verzichtet hat . Erlangt der Mieter von dem Übergang des Eigentums durch Mitteilung des Vermieters Kenntnis , so wird der Vermieter von der Haftung befreit , wenn nicht der Mieter das Mietverhältnis zum ersten Termin kündigt , zu dem die Kündigung zulässig ist .
EnglischBGB 566. 2 If the acquirer does not perform his duties , then the lessor is liable in the same way as a surety who has waived the defence of unexhausted remedies for the damage to be compensated for by the acquirer . If the lessee obtains knowledge of the passing of ownership by notification from the lessor , then the lessor is released from liability unless the lessee terminates the lease to the earliest date at which termination is allowed .