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DeutschBGB 566. 1 Wird der vermietete Wohnraum nach der Überlassung an den Mieter von dem Vermieter an einen Dritten veräußert , so tritt der Erwerber anstelle des Vermieters in die sich während der Dauer seines Eigentums aus dem Mietverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten ein .
EnglischBGB 566. 1 If , after the lessee is given use of the leased residential space , it is disposed of by the lessor to a third party , then the acquirer , in place of the lessor , takes over the rights and duties that arise under the lease agreement during the period of his ownership .