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Satz
BGB 563. 3 Erklären eingetretene Personen im Sinne des Absatzes 1 oder 2 innerhalb eines Monats , nachdem sie vom Tod des Mieters Kenntnis erlangt haben , dem Vermieter , dass sie das Mietverhältnis nicht fortsetzen wollen , gilt der Eintritt als nicht erfolgt . Für geschäftsunfähige oder in der Geschäftsfähigkeit beschränkte Personen gilt § 210 entsprechend . Sind mehrere Personen in das Mietverhältnis eingetreten , so kann jeder die Erklärung für sich abgeben .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 563. 3
Erklären
eingetretene
Personen
im
Sinne
des
Absatzes
1
oder
2
innerhalb
eines
Monats
,
nachdem
sie
vom
Tod
des
Mieters
Kenntnis
erlangt
haben
,
dem
Vermieter
,
dass
sie
das
Mietverhältnis
nicht
fortsetzen
wollen
,
gilt
der
Eintritt
als
nicht
erfolgt
.
Für
geschäftsunfähige
oder
in
der
Geschäftsfähigkeit
beschränkte
Personen
gilt
§ 210
entsprechend
.
Sind
mehrere
Personen
in
das
Mietverhältnis
eingetreten
,
so
kann
jeder
die
Erklärung
für
sich
abgeben
.
Englisch
BGB 563. 3 If persons who have succeeded to the lease within the meaning of subsection ( 1 ) or ( 2 ) declare to the lessor within one month of obtaining knowledge of the death of the lessee that they do not wish to continue the lease , the succession is deemed not to have occurred . For persons without capacity to contract or having limited capacity to contract , section 210 applies with the necessary modifications . If more than one person succeeds to the lease , then each may make the declaration on his own behalf .