kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Satz
BGB 563. 1 Der Ehegatte , der mit dem Mieter einen gemeinsamen Haushalt führt , tritt mit dem Tod des Mieters in das Mietverhältnis ein . Dasselbe gilt für den Lebenspartner .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 563. 1
Der
Ehegatte
,
der
mit
dem
Mieter
einen
gemeinsamen
Haushalt
führt
,
tritt
mit
dem
Tod
des
Mieters
in
das
Mietverhältnis
ein
.
Dasselbe
gilt
für
den
Lebenspartner
.
Englisch
BGB 563. 1 A spouse who maintains a joint household with the lessee succeeds to the lease upon the death of the lessee . The same applies to a civil partner .