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Satz
BGB 562d Wird eine Sache , die dem Pfandrecht des Vermieters unterliegt , für einen anderen Gläubiger gepfändet , so kann diesem gegenüber das Pfandrecht nicht wegen der Miete für eine frühere Zeit als das letzte Jahr vor der Pfändung geltend gemacht werden .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 562d
Wird
eine
Sache
,
die
dem
Pfandrecht
des
Vermieters
unterliegt
,
für
einen
anderen
Gläubiger
gepfändet
,
so
kann
diesem
gegenüber
das
Pfandrecht
nicht
wegen
der
Miete
für
eine
frühere
Zeit
als
das
letzte
Jahr
vor
der
Pfändung
geltend
gemacht
werden
.
Englisch
BGB 562d If a thing subject to the security right of the lessor is attached for another creditor , then in relation to this other creditor the security right may not be asserted for rent from an earlier period than the last year prior to the attachment .