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Satz
BGB 562a Das Pfandrecht des Vermieters erlischt mit der Entfernung der Sachen von dem Grundstück , außer wenn diese ohne Wissen oder unter Widerspruch des Vermieters erfolgt . Der Vermieter kann nicht widersprechen , wenn sie den gewöhnlichen Lebensverhältnissen entspricht oder wenn die zurückbleibenden Sachen zur Sicherung des Vermieters offenbar ausreichen .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 562a
Das
Pfandrecht
des
Vermieters
erlischt
mit
der
Entfernung
der
Sachen
von
dem
Grundstück
,
außer
wenn
diese
ohne
Wissen
oder
unter
Widerspruch
des
Vermieters
erfolgt
.
Der
Vermieter
kann
nicht
widersprechen
,
wenn
sie
den
gewöhnlichen
Lebensverhältnissen
entspricht
oder
wenn
die
zurückbleibenden
Sachen
zur
Sicherung
des
Vermieters
offenbar
ausreichen
.
Englisch
BGB 562a The security right of the lessor is extinguished upon the removal of the things from the plot of land , except if this removal occurs without the knowledge of or despite the objection of the lessor . The lessor may not object if this is consistent with the ordinary circumstances of life or if things left behind evidently suffice to give the lessor security .