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Satz
BGB 562. 2 Für künftige Entschädigungsforderungen und für die Miete für eine spätere Zeit als das laufende und das folgende Mietjahr kann das Pfandrecht nicht geltend gemacht werden .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 562. 2
Für
künftige
Entschädigungsforderungen
und
für
die
Miete
für
eine
spätere
Zeit
als
das
laufende
und
das
folgende
Mietjahr
kann
das
Pfandrecht
nicht
geltend
gemacht
werden
.
Englisch
BGB 562. 2 The security right may not be asserted for future compensation claims and for rent for periods subsequent to the current and the following year of the lease .