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DeutschBGB 562. 1 Der Vermieter hat für seine Forderungen aus dem Mietverhältnis ein Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Mieters . Es erstreckt sich nicht auf die Sachen , die der Pfändung nicht unterliegen .
EnglischBGB 562. 1 The lessor , for his claims under the lease , has a security right over things contributed by the lessee . It does not extend to the things that are not subject to attachment .