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Satz
BGB 562. 1 Der Vermieter hat für seine Forderungen aus dem Mietverhältnis ein Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Mieters . Es erstreckt sich nicht auf die Sachen , die der Pfändung nicht unterliegen .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 562. 1
Der
Vermieter
hat
für
seine
Forderungen
aus
dem
Mietverhältnis
ein
Pfandrecht
an
den
eingebrachten
Sachen
des
Mieters
.
Es
erstreckt
sich
nicht
auf
die
Sachen
,
die
der
Pfändung
nicht
unterliegen
.
Englisch
BGB 562. 1 The lessor , for his claims under the lease , has a security right over things contributed by the lessee . It does not extend to the things that are not subject to attachment .