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Satz
BGB 561. 1 Macht der Vermieter eine Mieterhöhung nach § 558 oder § 559 geltend , so kann der Mieter bis zum Ablauf des zweiten Monats nach dem Zugang der Erklärung des Vermieters das Mietverhältnis außerordentlich zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen . Kündigt der Mieter , so tritt die Mieterhöhung nicht ein .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 561. 1
Macht
der
Vermieter
eine
Mieterhöhung
nach
§ 558
oder
§ 559
geltend
,
so
kann
der
Mieter
bis
zum
Ablauf
des
zweiten
Monats
nach
dem
Zugang
der
Erklärung
des
Vermieters
das
Mietverhältnis
außerordentlich
zum
Ablauf
des
übernächsten
Monats
kündigen
.
Kündigt
der
Mieter
,
so
tritt
die
Mieterhöhung
nicht
ein
.
Englisch
BGB 561. 1 If the lessor asserts a right to a rent increase under sections 558 or 559 , then , until the end of the second month after receipt of the declaration of the lessor , the lessee may terminate the lease for cause by special notice to the end of the second month thereafter . If the lessee gives notice of termination , then the rent increase does not take effect .