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Satz
BGB 560. 2 Der Mieter schuldet den auf ihn entfallenden Teil der Umlage mit Beginn des auf die Erklärung folgenden übernächsten Monats . Soweit die Erklärung darauf beruht , dass sich die Betriebskosten rückwirkend erhöht haben , wirkt sie auf den Zeitpunkt der Erhöhung der Betriebskosten , höchstens jedoch auf den Beginn des der Erklärung vorausgehenden Kalenderjahres zurück , sofern der Vermieter die Erklärung innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis von der Erhöhung abgibt .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 560. 2
Der
Mieter
schuldet
den
auf
ihn
entfallenden
Teil
der
Umlage
mit
Beginn
des
auf
die
Erklärung
folgenden
übernächsten
Monats
.
Soweit
die
Erklärung
darauf
beruht
,
dass
sich
die
Betriebskosten
rückwirkend
erhöht
haben
,
wirkt
sie
auf
den
Zeitpunkt
der
Erhöhung
der
Betriebskosten
,
höchstens
jedoch
auf
den
Beginn
des
der
Erklärung
vorausgehenden
Kalenderjahres
zurück
,
sofern
der
Vermieter
die
Erklärung
innerhalb
von
drei
Monaten
nach
Kenntnis
von
der
Erhöhung
abgibt
.
Englisch
BGB 560. 2 The lessee owes the part of the apportionment falling to him from the beginning of the second month following the month in which the declaration is made . To the extent that the declaration is based on the fact that operating costs have risen retroactively , it has a retroactive effect from the date when the operating costs rose , but at the earliest from the beginning of the calendar year preceding the year of the declaration , provided the lessor makes the declaration within three months after he first has knowledge of the increase .