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Satz
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DeutschBGB 559b. 2 Der Mieter schuldet die erhöhte Miete mit Beginn des dritten Monats nach dem Zugang der Erklärung . Die Frist verlängert sich um sechs Monate , wenn der Vermieter dem Mieter die zu erwartende Erhöhung der Miete nicht nach § 554 Abs . 3 Satz 1 mitgeteilt hat oder wenn die tatsächliche Mieterhöhung mehr als 10 vom Hundert höher ist als die mitgeteilte .
EnglischBGB 559b. 2 The lessee owes the increased rent from the beginning of the third month after receipt of the declaration . The period is extended by six months if the lessor has failed to notify the lessee of the expected increase in rent as required by section 554 ( 3 ) sentence 1 or if the de facto rent increase is more than ten per cent greater than the increase notified .