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Satz
BGB 559b. 2 Der Mieter schuldet die erhöhte Miete mit Beginn des dritten Monats nach dem Zugang der Erklärung . Die Frist verlängert sich um sechs Monate , wenn der Vermieter dem Mieter die zu erwartende Erhöhung der Miete nicht nach § 554 Abs . 3 Satz 1 mitgeteilt hat oder wenn die tatsächliche Mieterhöhung mehr als 10 vom Hundert höher ist als die mitgeteilte .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 559b. 2
Der
Mieter
schuldet
die
erhöhte
Miete
mit
Beginn
des
dritten
Monats
nach
dem
Zugang
der
Erklärung
.
Die
Frist
verlängert
sich
um
sechs
Monate
,
wenn
der
Vermieter
dem
Mieter
die
zu
erwartende
Erhöhung
der
Miete
nicht
nach
§ 554
Abs
. 3
Satz
1
mitgeteilt
hat
oder
wenn
die
tatsächliche
Mieterhöhung
mehr
als
10
vom
Hundert
höher
ist
als
die
mitgeteilte
.
Englisch
BGB 559b. 2 The lessee owes the increased rent from the beginning of the third month after receipt of the declaration . The period is extended by six months if the lessor has failed to notify the lessee of the expected increase in rent as required by section 554 ( 3 ) sentence 1 or if the de facto rent increase is more than ten per cent greater than the increase notified .