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Satz
BGB 559b. 1 Die Mieterhöhung nach § 559 ist dem Mieter in Textform zu erklären . Die Erklärung ist nur wirksam , wenn in ihr die Erhöhung auf Grund der entstandenen Kosten berechnet und entsprechend den Voraussetzungen der §§ 559 und 559a erläutert wird .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 559b. 1
Die
Mieterhöhung
nach
§ 559
ist
dem
Mieter
in
Textform
zu
erklären
.
Die
Erklärung
ist
nur
wirksam
,
wenn
in
ihr
die
Erhöhung
auf
Grund
der
entstandenen
Kosten
berechnet
und
entsprechend
den
Voraussetzungen
der
§§ 559
und
559a
erläutert
wird
.
Englisch
BGB 559b. 1 The rent increase under section 559 must be declared to the lessee in text form . The declaration is only effective if in it the increase is calculated on the basis of the costs incurred and explained in accordance with the requirements of sections 559 and 559a.