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Satz
BGB 558d. 2 Der qualifizierte Mietspiegel ist im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung anzupassen . Dabei kann eine Stichprobe oder die Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindexes für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland zugrunde gelegt werden . Nach vier Jahren ist der qualifizierte Mietspiegel neu zu erstellen .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 558d. 2
Der
qualifizierte
Mietspiegel
ist
im
Abstand
von
zwei
Jahren
der
Marktentwicklung
anzupassen
.
Dabei
kann
eine
Stichprobe
oder
die
Entwicklung
des
vom
Statistischen
Bundesamt
ermittelten
Preisindexes
für
die
Lebenshaltung
aller
privaten
Haushalte
in
Deutschland
zugrunde
gelegt
werden
.
Nach
vier
Jahren
ist
der
qualifizierte
Mietspiegel
neu
zu
erstellen
.
Englisch
BGB 558d. 2 The expert list of representative rents is to be adjusted for market trends at intervals of two years . When this is done , a spot check or the trend of the price index for living standards of all private households in Germany computed by the Federal Statistical Office [ Statistisches Bundesamt ] may be used as a basis . After four years a new expert list of representative rents must be produced .